Wem gehört die Stadt? Wohnungslosigkeit von Migranten in Athen
Gemäß den Artikeln 29 und 31 des Asylgesetzes sollten Begünstigte internationalen Schutzes dieselben Rechte wie griechische Staatsbürger genießen, die notwendige soziale Unterstützung erhalten und Zugang zu Unterkünften für rechtmäßig im Land aufhältige Drittstaatsangehörige haben (Greek Council for Refugees 2025). In der Praxis bestehen jedoch erhebliche Lücken zwischen diesem rechtlichen Rahmen und der gelebten Realität, die den effektiven Zugang zu diesen Rechten einschränken.



